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Verwaltung von
Eigentümergemeinschaften

Für Eigentümergemeinschaften empfiehlt sich eine neutrale und fachlich kompetente Person als Verwalter zu bestimmen.

Wir arbeiten entsprechend dem WEG (Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) und eng mit dem Verwaltungsbeirat, den jede Eigentümergemeinschaft aus eigenen Reihen wählt, zusammen.

Eine Mietverwaltung und die Vermarktung über uns als Ihren Verwalter bietet sich an, da wir Ihr Objekt und die Gegebenheiten bestens kennen.

Moderne Wohnblock
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